BAföG wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Bei einer Ausbildung ist zuerst zu klären, ob die Schule oder der Ausbildungsgang überhaupt förderfähig ist. Schulische Berufsausbildungen, Fachschulen, Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs und andere anerkannte Bildungswege können je nach Fall dazugehören. Eine duale Ausbildung verbindet Unternehmen und Berufsschule und wird meist über Ausbildungsvergütung finanziert; bei zusätzlichem Unterstützungsbedarf ist oft die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit näherliegend. Der Unterschied liegt also nicht nur im Geld, sondern in der Art der Ausbildung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft unter anderem Ausbildungsstätte, Wohnort, Elternwohnung, Alter, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, eigenes Einkommen, Vermögen und Einkommen der Eltern. Wer bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hat, erhält in der Regel keine Förderung; es gibt aber gesetzliche Ausnahmen. Der Antrag wirkt grundsätzlich ab dem Antragsmonat und nicht für frühere Monate. Ein unvollständiger oder formloser Antrag kann deshalb helfen, den Monat zu sichern, während Unterlagen nachgereicht werden. Typische Nachweise sind Ausbildungs- oder Schulbescheinigung, Mietnachweis bei auswärtigem Wohnen, Angaben zu Einkommen und Vermögen, Bankverbindung und bei Bedarf Nachweise zum Aufenthaltsstatus. Die Höhe ergibt sich aus dem Bedarf abzüglich anrechenbarer Beträge. Einkommen, Ausbildungsvergütung, Nebenjob, Vermögen und Elternangaben können die Förderung mindern. Der Bescheid nennt Betrag, Zeitraum und mögliche Auflagen.
BAföG vor einer Ausbildung in Deutschland
BAföG ist staatliche Unterstützung für bestimmte schulische Ausbildungen, den zweiten Bildungsweg und das Studium. Eine normale duale Ausbildung im Unternehmen führt meist nicht zu BAföG, sondern eher zur Prüfung von Berufsausbildungsbeihilfe. Entscheidend sind Schulform, Wohnsituation, Alter, Einkommen, Vermögen und der rechtzeitige Antrag.
Grundlagen
BAföG unterstützt bestimmte Ausbildungen, wenn Ausbildungsgang und persönliche Lage passen. Bei schulischen Ausbildungen kann Schüler-BAföG möglich sein, bei dualen Ausbildungen ist oft Berufsausbildungsbeihilfe näherliegend. Der Anspruch hängt von Schule, Wohnsituation, Alter, Einkommen, Vermögen und Aufenthaltsstatus ab.
Voraussetzungen
BAföG vor einer Ausbildung hängt von der passenden Schulform und der persönlichen Lage ab. Förderfähig sind nicht alle Ausbildungen, sondern nur bestimmte Schulen und Bildungsgänge. Zusätzlich zählen Wohnsituation, Alter, Einkommen, Vermögen und Aufenthaltsstatus.
Solicitud
Para una formación profesional escolar, el BAföG puede ser una ayuda si se cumplen los requisitos relativos al tipo de centro y a la situación personal y económica. La solicitud se presenta ante la oficina competente de ayudas a la formación; la prestación se concede, como pronto, desde el mes en que se solicita.
Opciones especiales
Quien no pueda pasar tanto tiempo en la empresa durante una formación profesional en Alemania puede acordar con ella una formación a tiempo parcial, que durará más. Si la plaza de formación está en otro país, se aplican las normas de ese país. Una vía educativa alternativa puede conducir a una primera titulación profesional, aunque no se haya seguido la vía habitual para acceder a una formación.
Devolución
En una formación escolar, el BAföG puede concederse, según el tipo de centro y los requisitos personales, como subvención o como préstamo. Solo hay que devolver la parte concedida como préstamo; la Oficina Federal de Administración es responsable de la devolución. La formación profesional en una empresa suele recibir financiación mediante la ayuda para la formación profesional y no se rige por estas normas de devolución del BAföG.
Pago
El BAföG para estudiantes se paga mensualmente por adelantado. El primer pago puede retrasarse si la solicitud se presenta tarde o está incompleta; el derecho empieza, como pronto, el mes en que se solicita. Por eso, prevé cómo cubrir los gastos del inicio de la formación hasta que se resuelvan la concesión y el pago.

