Das frühere Wahlsystem in Afghanistan sah einen Präsidenten vor, der mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Erhielt kein Kandidat mehr als 50 Prozent, folgte eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten. Die Amtszeit dauerte fünf Jahre und war auf höchstens zwei Amtszeiten begrenzt. Das Unterhaus (Wolesi Jirga) hatte 250 Sitze, und das Oberhaus (Meshrano Jirga) hatte 102 Sitze. Bei der Parlamentswahl 2018 galt ein System mit nur einer Stimme pro Wähler, obwohl mehrere Sitze zu besetzen waren. Die letzten formal dokumentierten Wahlen waren die Parlamentswahl für das Unterhaus am 20. Oktober 2018 und die Präsidentschaftswahl am 28. September 2019. Provinz- und Bezirkswahlen sowie die verschobene Parlamentswahl in Ghazni fanden wegen unzureichender Zeit oder fehlender finanzieller Mittel nicht statt. Für frühere Wahlen mussten afghanische Staatsangehörige mindestens 18 Jahre alt sein, einen gültigen Identitätsnachweis (Tazkira) als Identitätsbeleg besitzen, ihre bürgerlichen Rechte behalten und sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Registrierung erfolgte in einem Zentrum und wurde durch einen Aufkleber auf dem Identitätsnachweis bestätigt. Präsidentschaftskandidaten mussten afghanische Staatsangehörige muslimischen Glaubens und mindestens 40 Jahre alt sein, von afghanischen Eltern abstammen, keine andere Staatsangehörigkeit besitzen und durften nicht unter bestimmte strafrechtliche Ausschlussgründe fallen. Die Kandidatur war unabhängig und erforderte die vorgeschriebene Unterstützung durch Wähler. Früher organisierte die Unabhängige Wahlkommission (Independent Election Commission, IEC) die Wahlen. Die Wahlbeschwerdekommission (Election Complaints Commission, ECC) prüfte Beschwerden. Eine dokumentierte aktuelle Nachfolge dieser Einrichtungen gibt es nicht. Es gibt keinen dokumentierten aktuellen Wahlkalender, kein Verfahren für Wählerregistrierung oder Kandidaturen und keinen offiziellen Weg für Wahlkampf, Stimmabgabe, Auszählung oder die Anfechtung von Wahlergebnissen. Bei früheren Wahlen gab es getrennte Wahllokale für Frauen und Männer mit höchstens 400 registrierten Wählern pro Wahllokal. Menschen mit Behinderungen konnten von einer Vertrauensperson oder dem Vorsitzenden des Wahllokals unterstützt werden. Die biometrische Identitätsprüfung und die verschlüsselte Übermittlung der Ergebnisse sollten die Wahl absichern. Die Stimmabgabe aus dem Ausland war gesetzlich vorgesehen, 2019 aber wegen finanzieller und logistischer Einschränkungen nicht möglich. Die Sicherheitslage beeinflusste den früheren Wahlprozess erheblich. Rund 430 besonders gefährdete Wahllokale blieben 2019 geschlossen. Am Wahltag verzeichnete die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA) 277 zivile Opfer, darunter 28 Tote und 249 Verletzte. Der Transport von Wahlmaterial in abgelegene Gebiete dauerte teilweise mehrere Tage. Früher begann die Auszählung unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale. Formulare wurden über Provinzzentren an das nationale Auszählungszentrum der Kommission in Kabul gesandt. Beobachter konnten Zugang zu Abstimmungen, Auszählungen, Ergebnissen und Neuauszählungen erhalten. Beschwerden mussten innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden. Das zuständige Regionalbüro entschied innerhalb von höchstens 15 Arbeitstagen; innerhalb weiterer 15 Arbeitstage konnte eine Beschwerde zentral eingereicht werden. Endgültige Ergebnisse durften erst nach Abschluss dieser Prüfungen bekannt gegeben werden. Eine erforderliche Stichwahl sollte innerhalb von zwei Wochen stattfinden. Derzeit bestimmen die De-facto-Behörden die Inhaber nationaler und regionaler Ämter durch Ernennungen und Dekrete. Versammlungen religiöser Gelehrter oder von Stammesältesten sowie konsultative Räte (Schuras) können politische Beratung ermöglichen, ersetzen aber keine Wahl. Sie bieten weder gleiche Stimmrechte noch regelmäßige Abstimmungen mit einem öffentlichen Mandat oder ein formal gleichwertiges Verfahren zur Überprüfung von Ergebnissen. Ein derzeit durchsetzbares Recht auf Teilnahme an Wahlen ist nicht dokumentiert; Frauen und politische Gegner unterliegen im aktuellen De-facto-System erheblichen Einschränkungen. Daher sind für aktuelle Wahlen in Afghanistan keine offiziellen Gebühren, Fristen oder Teilnahmevoraussetzungen angegeben.
Wahlen in Afghanistan
Afghanistan verfügt derzeit über keinen dokumentierten öffentlichen Wahlprozess. Die De-facto-Behörden besetzen Staatsämter durch Ernennungen und Dekrete. Die letzten formal dokumentierten Wahlen fanden 2018 und 2019 statt. Frühere Wahlregeln dienen heute nur noch als historischer Kontext.
Tipp
Derzeit gibt es keinen dokumentierten offiziellen Weg, an einer öffentlichen Wahl in Afghanistan teilzunehmen. Behandeln Sie daher Ernennungen, Dekrete oder konsultative Räte nicht als Ersatz für eine Wahl. Frühere Voraussetzungen und Fristen beschreiben ausschließlich das frühere System und bestätigen keinen aktuellen Zugang.

