Die Staatsgewalt ist stark zentralisiert. Der Herrscher (Amir) steht über dem Premierminister, den stellvertretenden Premierministern, dem Kabinett, den Ministerien und den Direktionen. Das Innenministerium ist für Polizei und Zivilverwaltung zuständig, das Verteidigungsministerium für die Streitkräfte, die Generaldirektion für Nachrichtendienste für die Nachrichtendienste, das Justizministerium für rechtliche Prüfung und Rechtshilfe und das Finanzministerium für die öffentlichen Finanzen. Das Ministerium zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters kontrolliert die Regeln für das öffentliche Verhalten und bearbeitet Beschwerden. Führungspositionen werden überwiegend von männlichen Taliban-Anhängern besetzt. Die Verfassung von 2004 beschrieb Afghanistan formell als unabhängigen, einheitlichen und unteilbaren Staat mit drei Staatsgewalten, einer Nationalversammlung, gewählten Provinz- und Bezirksräten sowie Kommunalwahlen. Dieses System ist seit der Machtübernahme ausgesetzt. Das Justizministerium führt frühere Verfassungen als nicht mehr gültig auf; eine neue Verfassung ist nicht dokumentiert. Die Rechtsgrundlage besteht aus der Auslegung der Scharia, dem Koran, der Sunna, der hanafitischen Rechtslehre, den Erlassen des Amir und Veröffentlichungen im Amtsblatt. Gesetze und politische Entscheidungen werden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne nachweisbare öffentliche Konsultation oder formelle parlamentarische Kontrolle getroffen. Afghanistan ist in 34 Provinzen (Wilayat) gegliedert, darunter Bezirke (Wuluswali), Provinzämter und Gemeinden. Provinz- und Bezirksgouverneure sowie Bürgermeister werden ernannt. Eine föderale oder autonome Staatsebene gibt es nicht. In allen 34 Provinzen bestehen Ulama-Räte (Ulama-Schuras). Älteste, religiöse Gelehrte und staatliche Stellen vermitteln lokale Konflikte, wobei ihre Bedeutung und die praktische Anwendung staatlicher Vorgaben regional unterschiedlich sind. Zu den staatlichen Dienstleistungen gehören unter anderem nationale Identitätsdokumente (Tazkira) und Reisepässe, Personenstandsregister, Steuern und Zoll, Gerichte, Gesundheitsversorgung, Bildung und öffentliche Sicherheit. Zugang und Bearbeitungsverfahren hängen von der Dienstleistung, der Staatsangehörigkeit, den Dokumenten, dem Wohnort, der Sicherheitslage und dem Geschlecht ab. Frauen sind beim direkten Zugang zu Gerichten erheblich benachteiligt; Anforderungen an eine männliche Begleitperson wurden berichtet. Gerichtliche Dienstleistungen sind offiziell kostenlos, aber ein landesweit einheitliches Gebühren- und Fristenverzeichnis ist nicht dokumentiert. Informelle Vermittlung durch Familien, Älteste und Ulama ersetzt formelle Verfahren teilweise, bewirkt aber keine gleichwertige oder zuverlässig durchsetzbare Rechtswirkung. Auch Rentenzahlungen bleiben aufgrund finanzieller und bürokratischer Hindernisse verzögert. Die öffentlichen Finanzen werden hauptsächlich vom Finanzministerium sowie den Steuer- und Zollbehörden verwaltet. Die Zentralbank (Da Afghanistan Bank) übernimmt geld- und bankpolitische Funktionen, und die Währung ist der Afghani. Im Haushaltsjahr 2025 beliefen sich die Inlandseinnahmen auf etwa 272,4 Milliarden AFN beziehungsweise 19,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Ausgaben betrugen etwa 278,6 Milliarden AFN, und das Defizit lag bei 6,2 Milliarden AFN. Auf Löhne entfielen etwa 59 Prozent der Ausgaben und auf Sicherheitsausgaben etwa 48,2 Prozent. Die Einnahmen stammen aus Steuern, Zöllen und Handel, Gebühren, Maut, Bergbau, Telekommunikation und Überfluggebühren. Internationale Zuschüsse bleiben bedeutend, gehen jedoch zurück; Transparenz und Datenabdeckung sind begrenzt. Eine unabhängige demokratische Kontrolle gibt es derzeit nicht. Zu den internen Kontroll- und Beschwerdestellen gehören die Sicherheits- und Filterkommission, die Hohe Direktion zur Überwachung von Erlassen, die Beschwerdekommission des Ministeriums zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters sowie die Inspektionsstelle des Obersten Gerichtshofs. Ihre Unabhängigkeit, Veröffentlichungspraxis und Nachvollziehbarkeit bleiben begrenzt. UNAMA beobachtet und begleitet die Situation von außen, ist aber keine afghanische Kontrollbehörde. Afghanistan ist weiterhin Vertragspartei von sieben internationalen Menschenrechtsverträgen, während die de-facto-Behörden weiterhin den entsprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen unterliegen. Politische Parteien wurden am 17. August 2023 abgeschafft. Die Medien unterliegen hauptsächlich dem Ministerium für Information und Kultur sowie Einflussnahmen durch Nachrichtendienste und das Ministerium zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters. Zensur, Einschüchterung, Verhaftungen von Journalisten und Selbstzensur schränken die öffentliche Debatte ein. Ein Erlass vom 5. Januar 2026 stellt Kritik am Islamischen Emirat unter Strafe. Das Gesetz zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters vom 21. August 2024 wird in 28 von 34 Provinzen durch Komitees und von etwa 3.300 Inspektoren umgesetzt. Frauen und Mädchen sind systematisch von Bildung, Beschäftigung, öffentlichem Leben, Bewegungsfreiheit und öffentlicher Meinungsäußerung ausgeschlossen; Schiiten, andere Minderheiten und Frauen sind in staatlichen Strukturen nur begrenzt vertreten. Das Verteidigungsministerium, das Innenministerium, die Polizei, der Nachrichtendienst, Grenz- und Sicherheitskräfte sowie Gefängnisse sind für die Sicherheit zuständig. Nach den neuesten Berichten der Vereinten Nationen stellen bewaffnete Gegner keine erhebliche Herausforderung für die territoriale Kontrolle dar. Der Islamische Staat in Khorasan bleibt trotz staatlichen Drucks aktiv; auch TTP, Al-Qaida, ETIM beziehungsweise TIP und andere Gruppen sind präsent. Grenzkonflikte und grenzüberschreitende Angriffe im Zusammenhang mit Pakistan stellen ein erhebliches Risiko dar. Die innere Sicherheitslage hat sich gegenüber den Kriegsjahren verbessert, während weiterhin über Menschenrechtsverletzungen, öffentliche Hinrichtungen, Körperstrafen und willkürliche Inhaftierungen berichtet wird. Das Opiumverbot besteht seit drei Jahren; der Mohnanbau lag 2025 mehr als 95 Prozent unter seinem Höchststand von 2022. Die staatliche Kontinuität und die völkerrechtlichen Vertragsverpflichtungen bestehen fort, doch gleichberechtigte, unabhängige und vorhersehbare Rechtswege sind nicht gewährleistet. Beschwerden können über de-facto-Gerichte, Rechtshilfe des Justizministeriums, Stellen des Ministeriums zur Förderung der Tugend und Verhinderung des Lasters oder des Nachrichtendienstes sowie über Älteste und Ulama eingereicht werden. Nach Erkenntnissen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2026 haben Frauen ungefähr viermal weniger Zugang zur formellen Justiz als Männer. Ein gewähltes Parlament, eine verfassungsmäßige Gewaltenteilung, eine unabhängige Menschenrechtskommission und gewählte lokale Räte haben derzeit kein unmittelbar funktionsfähiges Gegenstück; Ulama-Räte und Ältestenräte übernehmen nur teilweise beratende oder vermittelnde Aufgaben. Mit Stand vom 4. September 2026 hat Russland Afghanistan formell anerkannt, während Kontakte der EU und der Vereinten Nationen keine staatliche Anerkennung darstellen. Informationen über Führung, Erlasse, Anerkennung, Haushalt, Sicherheitslage und Rechte können sich kurzfristig ändern.
Staat in Afghanistan
Afghanistan ist ein Territorialstaat, dessen Staatsgebiet seit dem 15. August 2021 de facto landesweit von den Taliban kontrolliert wird. Die Führung bezeichnet das Land als Islamisches Emirat Afghanistan (Islamic Emirate of Afghanistan); an seiner Spitze steht Hibatullah Akhundzada, Kandahar gilt als politisches Zentrum und Kabul als Verwaltungszentrum. Die Verfassung von 2004 ist seit 2021 funktionslos; Staatsordnung und Verwaltung beruhen auf der Auslegung der Scharia durch die Taliban, den Erlassen des Amir und anderen Verwaltungsakten.
Tipp
Plane staatliche Angelegenheiten in Afghanistan nicht unter der Annahme eines landesweit einheitlichen Verfahrens. Kläre zunächst die zuständige Stelle, die erforderlichen Dokumente, die konkreten Zugangsvoraussetzungen und die lokale Sicherheitslage. Bei Streitigkeiten musst du ein formelles Gerichtsverfahren gegen informelle Vermittlung abwägen, da Vermittlung zugänglicher sein kann, aber keine gleichwertige Rechtswirkung garantiert.

