Die DAB lizenziert Banken und beaufsichtigt Filialen, Geldautomaten, Zahlungsterminals, Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Finanzstabilität. Die drei staatlichen Banken sind Bank-e-Millie Afghan, Pashtany Bank und New Kabul Bank. Zu den sieben Privatbanken gehören Azizi Bank, Afghanistan International Bank, Islamic Bank of Afghanistan, Maiwand Bank, Afghan United Bank, The First Micro Finance Bank und Ghazanfar Bank. National Bank of Pakistan und Bank Alfalah sind als ausländische Bankfilialen vertreten. Eine separate DAB-Liste nennt außerdem Arian Bank und Habib Bank Limited; ihr aktueller Status als operativ tätige Banken ist öffentlich nicht eindeutig und sollte vor einer Kontoeröffnung direkt bei der DAB geprüft werden. Banken bieten in der Regel Giro- oder Zahlungskonten, Sparkonten und Festgeldkonten in Afghani oder ausländischen Währungen an. Die DAB verfolgt eine Politik, die die Inlandsverwendung des Afghani priorisiert, während Fremdwährungskonten und internationale Überweisungen weiterhin bestehen. Bei der Kontoeröffnung verlangen Banken üblicherweise einen nationalen Identitätsnachweis (Tazkira) oder einen Reisepass, ausgefüllte KYC-Formulare und je nach Fall Nachweise zur Herkunft der Mittel und zum vorgesehenen Verwendungszweck. Unternehmen benötigen typischerweise außerdem eine Registrierung oder Lizenz sowie Steuerunterlagen. Ein Privatkonto ist nicht automatisch für geschäftliche Zwecke zugelassen. Für Transaktionen über AFN 1.000.000 können zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Elektronische Anträge auf einen Identitätsausweis werden für Mikrokredite akzeptiert, ersetzen aber im Allgemeinen nicht die Identitätsanforderungen für Bankkonten. Kunden mit hohem Risiko aktualisieren ihre KYC-Daten üblicherweise jährlich, Kunden mit mittlerem Risiko alle zwei Jahre und Kunden mit niedrigem Risiko alle drei Jahre. Der Zugang bleibt in der Praxis uneinheitlich. Im Jahr 2025 gab es ungefähr 464 Bankfilialen und 333 Geldautomaten, die hauptsächlich in Kabul und größeren Städten konzentriert waren. Fehlende Identitätsdokumente erschweren den Zugang insbesondere für Frauen, Menschen in ländlichen Gebieten und Rückkehrer. Abhebungsbeschränkungen wurden seit 2021 schrittweise gelockert; die jüngsten öffentlichen DAB-Mitteilungen nannten Grenzen von bis zu AFN 500.000 pro Monat und USD 2.000 pro Woche, wobei die konkrete Anwendbarkeit von Kontotyp, Bank und aktuellem Rundschreiben abhängt. Eine zentrale, aktuelle Gebührenübersicht für Privatkunden lässt sich nicht zuverlässig feststellen. Gebühren hängen von Bank, Produkt und Zahlungskanal ab. Anbieter elektronischer Überweisungen müssen die Gebühr und die maximale Ausführungsdauer vor der Überweisung offenlegen. Für Kartenzahlungen und digitale Dienste gibt es das nationale Zahlungssystem (APS) und das inländische Kartensystem (AfPay). Je nach Bank können Debit-, Kredit- oder Prepaidkarten, Geldautomaten, POS-Terminals, SMS-Banking, Mobile-Banking und IVR-Dienste verfügbar sein. Die technische Interoperabilität und die angekündigte Ausweitung von Echtzeitzahlungen wurden nicht für jede Bank und jeden Geldautomaten unabhängig bestätigt; die tatsächliche Verfügbarkeit sollte daher vorab bei der Bank geprüft werden. Die DAB führt außerdem acht lizenzierte Anbieter elektronischen Geldes auf: M-Paisa, M-Hawala, My-Money, ATOMA Pay, HesabPay, Aurum Pay, Star Pay und Las Pay. Refah ist als lizenziertes Zahlungsinstitut aufgeführt. Für elektronische Geldkonten werden hohe Zahlen gemeldet, aber nur ein kleiner Anteil wird tatsächlich aktiv genutzt. Agenten können Bargeld- und Zahlungsdienste anbieten; die Bank bleibt für das Handeln ihrer Agenten verantwortlich, und Agenten müssen die angebotenen Dienste, Gebühren und Belege klar dokumentieren. Das islamische Bankwesen wurde seit 2021 schrittweise ausgeweitet, die Umsetzung ist jedoch nicht einheitlich. Zinsbasierte Finanzierung (Riba) ist ausgeschlossen. Afghanistan hat zwei vollständig islamische Banken und mehrere konventionelle Banken mit islamischen Fenstern. Zu den typischen Vertragsformen gehören Kostenaufschlagsfinanzierung (Murabaha), zinslose Darlehen (Qard Hasan), Partnerschaftsfinanzierung (Musharakah), abnehmende Partnerschaften (Diminishing Musharakah), Gewinnbeteiligungsfinanzierung (Mudarabah), Leasing (Ijarah), Vorauszahlungskäufe (Salam) und Auftragsfertigung (Istisna). Murabaha ist besonders verbreitet. Produkte, Terminologie und Verfügbarkeit unterscheiden sich je nach Bank; Festgeldkonten und das Fehlen islamischer Anlageprodukte verlangsamen den Übergang. Informelle Geldtransferdienste bleiben für Inlands- und grenzüberschreitende Überweisungen zentral und werden in der Praxis häufig als Ergänzung oder Alternative zu Banken genutzt. Die DAB reguliert lizenzierte Geldtransferanbieter, aber die praktische Aufsicht ist weniger eng als bei Banken. Das Verfahren kann schnell, zuverlässig und vergleichsweise günstig sein, bietet je nach Anbieter jedoch weniger formale Rechtssicherheit, Verbraucherschutz und Rechtsbehelfe. Bei formellen Zahlungen und internationalen Überweisungen sollte daher geprüft werden, ob eine lizenzierte Bank oder ein lizenzierter Zahlungsdienst verfügbar ist. Das Bankensystem bleibt durch hohe Bargeldbestände, begrenzte Kreditvergabe und Liquiditätsrisiken belastet. Ende 2025 bestanden ungefähr 75 Prozent der Bankaktiva aus Bargeld oder bargeldähnlichen Mitteln, während das Verhältnis von Finanzierung zu Einlagen etwa zehn Prozent betrug. Die Quote notleidender Kredite lag Ende 2025 bei ungefähr 27,2 Prozent, und der private Kredit belief sich im Februar 2026 auf etwa 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Zahlen erklären, warum Kontozugang und Bargeldabhebungen in der Praxis häufig besser funktionieren als umfangreiche Bankfinanzierungen. Bankkunden haben Anspruch auf transparente Informationen, faire Behandlung, Vertraulichkeit sowie Informationen über Kosten, Vorteile und Risiken. PINs und Zugangscodes dürfen nicht weitergegeben werden. Der Verlust oder Missbrauch einer Karte und nicht autorisierte elektronische Überweisungen sollten der Bank unverzüglich gemeldet werden. Bei einer fehlerhaften Buchung sollte die Bank die Buchung einschließlich fehlerhafter Gebühren korrigieren. Beschwerden sollten zunächst bei der Bank und anschließend beim DAB-Kundenschutz unter customer.protection@dab.gov.af oder 0202511726 eingereicht werden. Beschwerden über elektronische Überweisungen sollten so bald wie möglich, andernfalls innerhalb von 15 Tagen, eingereicht werden; eine Verlängerung darf höchstens 30 Tage dauern.
Banken in Afghanistan
Das Bankensystem Afghanistans wird von der afghanischen Zentralbank und Aufsichtsbehörde (Da Afghanistan Bank, DAB) beaufsichtigt. Die DAB führt derzeit zwölf operativ tätige Banken auf: drei staatliche Banken, sieben Privatbanken und zwei ausländische Bankfilialen. Konten, Bargeld, Karten, digitale Zahlungen, islamische Bankprodukte und Geldtransfers über informelle Transfernetzwerke (Hawala) sind unterschiedlich verfügbar.
Tipp
Wählen Sie die Zahlungsmethode in Afghanistan nach dem konkreten Zweck: Eine lizenzierte Bank eignet sich für nachvollziehbare Kontoführung, Karten und formelle Zahlungen, während mobiles Geld oder informelle Transferdienste je nach Verfügbarkeit praktischer nutzbar sein können. Prüfen Sie vor der Nutzung eines Dienstes neben den Gebühren auch Identitätsanforderungen, Bargeldzugang, Währung, aktuelle Abhebungslimits, Rechtsbehelfe und die tatsächliche Erreichbarkeit des Anbieters. Verlassen Sie sich nicht auf eine veraltete Bankenliste und gehen Sie nicht von einem pauschalen Schutz für Einlagen oder Zahlungen aus.

